Amtliche Grundstücksvermessung

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur nimmt mein Büro hoheitliche Aufgaben im amtlichen Vermessungswesen wahr.
Hierzu bedarf es besonderer fachlicher Voraussetzungen und der förmlichen Bestellung durch das Land Baden-Württemberg.
 

  • Grundstücksteilung- und verschmelzung
  • Festlegung neuer Grundstücksgrenzen
  • Grenzfeststellung und Abmarkung von Grenzpunkten
  • Straßenschlussvermessung
  • Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
  • Lageplan zum Kaufvertrag
  • Beratung bei Grundstücksfragen

 

Grundlage für die Honorierung amtlicher Grundstücksvermessungen ist das Gebührenverzeichnis des Landes Baden-Württemberg (GebVerz MLR)