Amtliche Grundstücksvermessung
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur nimmt mein Büro hoheitliche Aufgaben im amtlichen Vermessungswesen wahr.
Hierzu bedarf es besonderer fachlicher Voraussetzungen und der förmlichen Bestellung durch das Land Baden-Württemberg.
- Grundstücksteilung- und verschmelzung
- Festlegung neuer Grundstücksgrenzen
- Grenzfeststellung und Abmarkung von Grenzpunkten
- Straßenschlussvermessung
- Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
- Lageplan zum Kaufvertrag
- Beratung bei Grundstücksfragen
Grundlage für die Honorierung amtlicher Grundstücksvermessungen ist das Gebührenverzeichnis des Landes Baden-Württemberg (GebVerz MLR)
